Zurück

SFB Gönnerclub Reglement

SFB Gönnerclub Reglement

Reglement Gönnerclub der Stiftung Furka-Bergstrecke Präambel Seit dem 12. August 2010 rollen die Reisezüge der Furka-Bergstrecke nach mehr als einem Vierteljahrhundert wieder über die gesamte historische Route des «Glacier-Express» vom Urserental ins Goms. Auch wenn die gesamte Strecke von Realp UR bis Oberwald VS befahrbar ist, müssen die Infrastrukturanlagen weiter ausgebaut und instand gehalten werden. Zudem müssen erhebliche Mittel in die Lokomotiven und Wagen investiert werden. Engagierte und fachlich kompetente Eisenbahnfreunde gewährleisten in unzähligen freiwilligen Arbeitsstunden den Erhalt und den Betrieb dieser einmaligen Bahnstrecke. Zusätzlich sind jedoch erhebliche Finanzen erforderlich, die alleine durch den Erlös der Billette und die Beiträge des Vereins nicht aufgebracht werden können. Um die Furka-Bergstrecke (SFB) als Kulturgut von nationalem Interesse und Bedeutung weiter zu erhalten, beschafft die Stiftung Furka-Bergstrecke die notwendigen monetären Mittel. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke; sie ist steuerbefreit. Der Sitz der Stiftung ist Obergoms. Die SFB wird von einem Stiftungsrat ehrenamtlich geführt. Zusammen mit der Stiftung engagieren sich für den Betrieb und den Erhalt der FurkaBergstrecke: − Der Verein Furka-Bergstrecke (VFB) mit seinen 8000 Mitgliedern in 23 Sektionen im Inund Ausland und − die DFB-Dampfbahn-Furka-Bergstrecke AG (DFB), die als Trägerin der Betriebskonzession verantwortlich ist für den Betrieb der Bahn. 1. Zweck Der Gönnerclub bezweckt die Beschaffung monetärer Mittel für die Furka-Bergstrecke und dient der Pflege eines für die Gruppe Furka-Bergstrecke wichtigen Kreises von Personen. 2. Mitgliedschaft Gönnerin und Gönner der Furka-Bergstrecke ist, wer jeweils zwischen dem 1. April und dem 31. März des Folgejahres einen Betrag von mindestens CHF 2‘000 in den Gönnerfonds spendet. Gönnerinnen und Gönner können natürliche und juristische Personen sein sowie Institutionen der öffentlichen Hand. Seite 2 von 2 Die Gönnerinnen und Gönner werden jeweils im 4. Quartal des Jahres um ihren Gönnerbeitrag für das Folgejahr gebeten. 3. Vorteile als Gönner Gönnerinnen und Gönner − lädt der Stiftungsrat jährlich zu einem Gönnerevent auf die Furka-Bergstrecke oder bei einer befreundeten Organisation ein. Die Stiftung orientiert bei dieser Gelegenheit über ihre Tätigkeit und die Verwendung der Mittel. − können sich am Gönnerevent von einer Person begleiten lassen. − dürfen die Einladung zum Gönnerevent an Drittpersonen weitergeben. − werden auf einer Spendentafel aufgeführt. − erhalten das Magazin «Dampf an der Furka» für ein Jahr. − bekommen den Jahresbericht der Stiftung per E-Mail zugestellt. − aus der Schweiz können ihre Spende in der Steuererklärung in Abzug bringen. 4. Ansprechperson Für alle Belange im Zusammenhang mit dem Gönnerclub steht der Präsident des Stiftungsrates Furka-Bergstrecke zur Verfügung. Andreas Kleeb I Arbachstrasse 2d I 6340 Baar T +41 (0)41 748 14 03 stiftung.praesident@dfb.ch 5. Inkrafttreten Dieses Reglement wurde anlässlich der Stiftungsratssitzung vom 12. Juni 2013 beschlossen und am gleichen Tag in Kraft gesetzt.

Gefällt Ihnen diese Geschichte?
EXTERNAL_SPLITTING_BEGIN
EXTERNAL_SPLITTING_END