Betriebseinschränkungen bzw. -einstellungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Streiks oder behördlichen Anordnungen, Betriebsstörungen (z.B. infolge von technischen Defekten oder Stromunterbrüchen) berechtigen weder zu Rückerstattung noch zu Entschädigung.